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BaFin-Warnliste

6 Min. Lesezeit

Die BaFin-Warnliste ist kein einzelnes Dokument, sondern eine Sammlung öffentlicher Warnungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die BaFin veröffentlicht darin Unternehmen und Websites, die ohne Erlaubnis Finanzgeschäfte anbieten, Identitätsdiebstahl betreiben oder sich als seriöse Anbieter ausgeben. Viele davon locken mit Krypto-Trading, angeblichem Mining oder garantierten Renditen. Hier erfahren Sie, wie Sie die Warnungen und die Unternehmensdatenbank richtig nutzen, was ein fehlender Eintrag bedeutet und wie Sie einen Anbieter in wenigen Minuten prüfen.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Dass ein Anbieter nicht auf der Warnliste steht, heißt nicht, dass er seriös ist. Prüfen Sie immer auch, ob eine Erlaubnis vorliegt.

Was die BaFin warnt

Die BaFin veröffentlicht Verbraucherwarnungen, wenn Unternehmen ohne die nötige Erlaubnis Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen oder Krypto-Dienstleistungen in Deutschland anbieten. Häufig betroffen sind Online-Trading-Plattformen, angebliche Krypto-Börsen, Cloud-Mining-Angebote und Websites, die echte Banken oder Vermögensverwalter imitieren. Die Warnungen stehen auf der Website der BaFin und lassen sich nach Namen und Webadressen durchsuchen.

So prüfen Sie einen Anbieter

  1. Suchen Sie den Namen und die genaue Internetadresse in den Verbraucherwarnungen der BaFin.
  2. Prüfen Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin, ob eine Erlaubnis für die angebotene Tätigkeit besteht.
  3. Vergleichen Sie Firmenname, Sitz und Registernummer im Impressum mit dem Eintrag.
  4. Achten Sie auf leicht abgewandelte Domains, die echte Unternehmen nachahmen.
  5. Suchen Sie nach unabhängigen Erfahrungsberichten, nicht nur nach Bewertungen auf der Seite selbst.

Unternehmensdatenbank und MiCA

Seit der EU-Verordnung MiCA brauchen Krypto-Dienstleister in der EU eine Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen. Eine Zulassung aus einem anderen EU-Land gilt auch in Deutschland, wenn der Anbieter dies ordnungsgemäß angezeigt hat. Die europäische Wertpapieraufsicht ESMA führt dazu ein Register. Für Schweizer Anbieter ist die FINMA zuständig: FINMA und Krypto. Wie die BaFin Krypto allgemein beaufsichtigt: BaFin und Krypto.

BefundBedeutung
Auf der WarnlisteFinger weg, kein Geld einzahlen
Nicht auf der Warnliste, keine Erlaubnis gefundenHohes Risiko, wahrscheinlich unerlaubt
Erlaubnis vorhanden, Daten stimmenGrundvoraussetzung erfüllt, Risiko des Produkts bleibt
Erlaubnis vorhanden, Domain weicht abMöglicher Identitätsdiebstahl

Typische Maschen

  • Trading-Plattformen mit Fake-Gewinnen, bei denen die Auszahlung immer neue Gebühren kostet.
  • Cloud-Mining mit festen Tagesrenditen: Cloud-Mining.
  • Gefälschte Promi-Werbung mit erfundenen Zeitungsartikeln.
  • Romance- und Freundschaftsbetrug, der zu einer «Investment-App» führt.
  • Recovery-Angebote, die gegen Vorkasse verlorenes Geld zurückholen wollen.

Schnell-Check in fünf Fragen

  1. Verspricht der Anbieter feste oder garantierte Renditen?
  2. Hat Sie jemand unaufgefordert kontaktiert, etwa über soziale Netzwerke oder Messenger?
  3. Sollen Sie Geld auf ein Privatkonto oder an eine ausländische Firma ohne Bezug zum Anbieter überweisen?
  4. Werden Sie gedrängt, schnell zu entscheiden oder niemandem davon zu erzählen?
  5. Sollen Sie Fernwartungssoftware installieren?

Lautet die Antwort auf eine dieser Fragen «ja», sollten Sie nicht einzahlen, egal wie professionell die Website aussieht.

Anbieter aus dem Ausland

Viele unseriöse Plattformen sitzen außerhalb der EU und richten sich trotzdem gezielt an deutsche Kunden. Selbst wenn ein ausländischer Anbieter in seinem Heimatland registriert ist, darf er ohne Erlaubnis keine Finanzdienstleistungen in Deutschland anbieten. Im Streitfall haben Sie dann kaum Möglichkeiten, Ihr Geld zurückzubekommen.

Wenn Sie schon gezahlt haben

Stoppen Sie weitere Zahlungen, sichern Sie Beweise, informieren Sie Ihre Bank und erstatten Sie Anzeige. Eine ausführliche Anleitung: Krypto-Betrug anzeigen. Grundlagen zu Kryptowährungen helfen, unrealistische Versprechen schneller zu erkennen: Kryptowährung und Blockchain.

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Kurze Antworten

Was ist die BaFin-Warnliste?

Eine Sammlung öffentlicher Verbraucherwarnungen der BaFin vor Unternehmen ohne Erlaubnis und vor Identitätsdiebstahl.

Ist ein Anbieter seriös, wenn er nicht auf der Warnliste steht?

Nicht unbedingt; prüfen Sie zusätzlich, ob eine Erlaubnis in der Unternehmensdatenbank besteht.

Brauchen Krypto-Anbieter eine Zulassung?

Ja, unter MiCA eine Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen in einem EU-Land.

Was tun, wenn ich bei einem gewarnten Anbieter eingezahlt habe?

Keine weiteren Zahlungen, Beweise sichern, Bank informieren und Anzeige erstatten.