Nebenverdienst steuerfrei als Rentner: was 2026 gilt
Nebenverdienst für Rentner ist 2026 so attraktiv wie lange nicht: Die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten sind seit 2023 weggefallen, und mit der Aktivrente bleibt seit dem 1. Januar 2026 ein Teil des Arbeitslohns nach Erreichen der Regelaltersgrenze steuerfrei. Doch die Regeln unterscheiden sich je nach Rentenart und Beschäftigungsform. In diesem Ratgeber erklären wir den Hinzuverdienst ohne Rentenkürzung, die Aktivrente, für wen sie nicht gilt, Steuer und Krankenversicherung beim Nebenverdienst, Ideen für Rentnerinnen und Rentner sowie Maschen, die gezielt Ältere treffen.
Dieser Artikel ersetzt keine Steuer- oder Rentenberatung. Lassen Sie sich im Zweifel von der Deutschen Rentenversicherung, einem Lohnsteuerhilfeverein oder einer Steuerberatung beraten.
Hinzuverdienst ohne Rentenkürzung: die Regeln seit 2023
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, darf also unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze galt das ohnehin schon. Anders ist es bei Erwerbsminderungsrenten: Hier gibt es weiterhin Grenzen, die jährlich angepasst werden; bei einer vollen Erwerbsminderungsrente liegt sie bei grob 20.000 Euro im Jahr.
Aktivrente: steuerfreier Arbeitslohn nach der Regelaltersgrenze
Mit der Aktivrente bleibt seit 2026 Arbeitslohn von bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei, wenn Sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer beschäftigt sind. Die Rente selbst bleibt nach den üblichen Regeln steuerpflichtig, nur der Arbeitslohn bis zur Grenze ist begünstigt.
| Situation | Aktivrente |
|---|---|
| Angestellt nach der Regelaltersgrenze | Ja, bis 2.000 Euro im Monat steuerfrei |
| Angestellt mit vorgezogener Altersrente | Nein, erst ab der Regelaltersgrenze |
| Selbstständig oder freiberuflich | Nein |
| Minijob | Bleibt nach eigenen Regeln pauschal versteuert |
Für wen sie nicht gilt: Selbstständige, Frührente, Erwerbsminderung
Die Aktivrente zielt auf Beschäftigte. Wer selbstständig nebenbei arbeitet, etwa als Berater, mit einem Online-Shop oder als Übungsleiter mit Honorar, profitiert nicht davon. Auch wer eine Altersrente vor der Regelaltersgrenze bezieht oder eine Erwerbsminderungsrente erhält, fällt nicht darunter. Für ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es aber eigene Freibeträge, etwa die Übungsleiter- und die Ehrenamtspauschale. Allgemeine Regeln: Nebenverdienst steuerfrei.
Steuer und Krankenversicherung beim Nebenverdienst
- Minijob: bis zur Minijob-Grenze in der Regel pauschal versteuert, für Sie meist abgabenfrei.
- Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: Lohnsteuer, soweit nicht die Aktivrente greift; Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fallen weiter an.
- Selbstständige Einkünfte: Einkommensteuer; in der Krankenversicherung der Rentner können Beiträge auf das Arbeitseinkommen anfallen.
- Altersentlastungsbetrag: Ab 65 Jahren wird ein Teil der Nebeneinkünfte steuerlich entlastet, abhängig vom Geburtsjahrgang.
Ideen für Rentner: von Nachhilfe bis Online-Arbeit
- Nachhilfe und Sprachunterricht, auch per Video.
- Beratung im früheren Beruf auf Honorarbasis.
- Betreuung von Kindern, Haustieren oder Haus und Garten.
- Teilzeitstelle im Einzelhandel, Museum oder Bürgerbüro.
- Online-Arbeit wie Texte, Übersetzungen oder Korrekturlesen: online Geld verdienen.
Wichtig ist, dass die Tätigkeit zur eigenen Gesundheit und zum Tagesrhythmus passt. Viele Rentnerinnen und Rentner starten mit wenigen Stunden pro Woche und steigern sich, wenn es Freude macht. Klären Sie vorab, ob Sie angestellt oder selbstständig tätig werden, denn davon hängt ab, ob die Aktivrente greift.
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Maschen, die gezielt Ältere treffen
- «Heimarbeit» mit Vorkasse für Material oder Starterpaket.
- Anrufe angeblicher Bankmitarbeiter, die TAN oder Zugangsdaten verlangen.
- Krypto-Anlagen mit «garantierter» Rendite, beworben mit gefälschten Promi-Videos.
- «Enkeltrick» per Messenger: «Hallo Mama, das ist meine neue Nummer».
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Wie viel darf ich als Rentner dazuverdienen?
Bei Altersrenten seit 2023 unbegrenzt; bei Erwerbsminderungsrenten gelten Grenzen.
Was ist die Aktivrente?
Seit 2026 bleibt Arbeitslohn bis 2.000 Euro im Monat nach der Regelaltersgrenze steuerfrei.
Gilt die Aktivrente für Selbstständige?
Nein, sie gilt für Beschäftigte.
Muss ich auf den Nebenverdienst Krankenversicherung zahlen?
Bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und teils bei Selbstständigkeit ja.